Allgemeine Geschäftsbedingungen für NutzerTellja Empfehler AGB für das "Freunde werben Freunde"-Programm der Mucho Mobile Swiss (Stand Mai 2018) 1. Vertragsgegenstand Die Tellja GmbH, Solmsstr.12, 60486 Frankfurt am Main (nachfolgend: „Tellja“) betreibt im Internet ein digitales Empfehlungssystem (nachfolgend: „Tellja-System“), über das Tellja das Versenden von Empfehlungen seitens der Empfehler für Produkte und Leistungen von Werbetreibenden, die Partner von Tellja sind, durch Einsatz elektronischer Mittel ermöglicht und abwickelt. Tellja setzt das Tellja-System auf Websites von Werbetreibenden ein, deren Partner Tellja ist. Mittels des Tellja-Systems sollen Neukunden für die Werbetreibenden gewonnen werden, die aufgrund von individuellen, über das Tellja-System versandten Empfehlungen Produkte oder Leistungen des Werbetreibenden erwerben. Empfehlungen werden von Empfehlern über ein auf der Website eines Werbetreibenden eingebundenes Aktionsfenster von Tellja (nachfolgend: „Widget“) für ein konkretes Produkt oder eine konkrete Leistung des Werbetreibenden an einen individuellen Empfänger versandt. Kommt aufgrund einer erfolgreichen Empfehlung ein Neukundenvertrag wie nachfolgend beschrieben zustande, leistet Tellja dem Empfehler die für die Empfehlung zuvor festgelegte Prämie. Eine nähere Beschreibung des Tellja-Systems ist hier abrufbar. Die Tellja Empfehler AGB (auch Vertragsbedingungen genannt) regeln die Nutzung des Tellja-Systems durch Empfehler. Die Nutzung des Tellja-Systems ist für den Empfehler kostenlos, er trägt lediglich die für die Herstellung der Internet-Verbindung anfallenden Gebühren seines Internet Zugangs- oder Service Providers. 2. Vertragsparteien Vertragspartner des Empfehlers ist ausschliesslich Tellja, nicht der Werbetreibende. Der Empfehler erklärt, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Der Empfehler erklärt weiter, dass er die übrigen Voraussetzungen für die Teilnahme am Tellja-System gem. Ziffer 3 dieser Nutzungsbedingungen erfüllt. 3. Voraussetzung für die Teilnahme am Tellja-System Empfehler kann nur eine natürliche Person sein, die volljährig ist, ihren Wohnsitz in der Schweiz hat und die zu privaten Zwecken handelt. Eine Nutzung zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken ist nicht gestattet. Gewerbliche oder geschäftliche Zwecke liegen insbesondere vor, wenn Empfehlungen in grösseren Mengen planmässig zum Zwecke der regelmässigen Gewinnerzielung abgegeben werden. Weitere Voraussetzungen: · Der Empfehler ist kein Mitarbeiter von Mucho Mobile. 4. Vertragsschluss, Prämien, Gratisverlosungen 4.1 Ein Vertrag über die Nutzung des Tellja-Systems zur Abgabe einer Empfehlung durch den Empfehler kommt dadurch zustande, dass der Empfehler nach Durchführung des Empfehlungsprozesses in dem Widget der Tellja die Empfehlung absendet. 4.2 Die Produkte und Leistungen, für die im Falle erfolgreicher Empfehlungen Prämien erhältlich sind, sowie die Art und Höhe der Prämie sind auf der Website des Werbetreibenden ausgewiesen. Die Prämie kann eine Geldprämie sein. 4.3 Berechtigter Empfänger ist stets der Empfehler, der eine erfolgreiche Empfehlung abgegeben hat (siehe Ziffer 13 unten). Die Prämie kann jedoch auf Weisung des Empfehlers auch an den Neukunden oder einen sonstigen Dritten (z. B. Spendenempfänger) innerhalb der Schweiz geleistet oder im Falle von Geldprämien zwischen dem Empfehler und dem Neukunden oder einem Dritten geteilt werden, sofern eine entsprechende Option für die empfohlenen Produkte oder Leistungen des Werbetreibenden im Widget vorgesehen ist. Der Neukunde oder sonstige Dritte erwirbt jedoch keine direkten Ansprüche gegen Tellja. 4.4 Bonusprogramm für mehrere erfolgreiche Empfehlungen: Soweit im Widget des Tellja-Systems, im Empfehlerportal oder auf der Website des Werbetreibenden ausgewiesen gewährt Tellja anstelle der Standardprämien erhöhte Prämien („Bonusprämien“), wenn der Empfehler in einem von Tellja definierten Zeitraum, dem Bonuszeitraum, eine bestimmte Anzahl erfolgreicher Empfehlungen erreicht oder überschreitet. Bonusprämien werden frühestens ab der zweiten erfolgreichen Empfehlung im Bonuszeitraum gewährt, sie können nach der Anzahl der erreichten erfolgreichen Empfehlungen gestaffelt sein. Die zur Erzielung von Bonusprämien erforderliche Anzahl erfolgreicher Empfehlungen, die Dauer des Bonuszeitraums und die Höhe der jeweiligen Bonusprämien sind dem Widget von Tellja oder der Website des Werbetreibenden oder dem Empfehlerportal zu entnehmen. Massgeblich für den Beginn des Bonuszeitraums ist das Datum, an dem der Empfehler die erste Empfehlung abgegeben hat, unabhängig davon, ob diese erfolgreich ist oder nicht. Der Bonuszeitraum endet mit dem Ablauf der festgelegten Dauer. Mit Abgabe der nächsten Empfehlung beginnt ein neuer Bonuszeitraum, sofern das Bonusprogramm zu diesem Zeitpunkt noch gültig ist. Die Reihenfolge, in der erfolgreiche Empfehlungen im Rahmen des Bonusprogramms berücksichtigt werden, hängt vom Datum der Freigabe der jeweiligen erfolgreichen Empfehlung durch den Werbetreibenden ab. Das Datum, an dem die Empfehlung abgegeben wurde, ist nicht massgeblich. Die Durchführung eines Bonusprogramms steht im Ermessen von Tellja und Tellja kann ein laufendes Bonusprogramm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen, wobei noch laufende Bonuszeiträume von der Änderung oder Beendigung nicht berührt werden. 4.5 Gratisverlosungen: Tellja kann nach eigenem Ermessen in von Tellja vorher festgelegten Zeiträumen unter Empfehlern Gewinne in Form von Sachpreisen oder Gutscheinen verlosen. Durch die Teilnahme an der Gratisverlosung entstehen dem Empfehler keine Kosten. Etwaige Prämienansprüche des Empfehlers aufgrund erfolgreicher Empfehlungen werden hierdurch nicht berührt. Sofern Tellja Gratisverlosungen durchführt, sind Einzelheiten hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung und der Teilnahmemodalitäten sowie der Verlosungszeitraum auf der Website des Werbetreibenden oder im Widget/Popup aufgeführt. Sofern dort nicht anders angegeben, werden Gewinner von Tellja per E-Mail benachrichtigt und Gewinne werden innerhalb von zwei Wochen nach Ermittlung der Gewinner an die im Portalbereich angegebene Adresse des Gewinners innerhalb der Schweiz versandt. Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen. Gewinner, die nicht bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Verlosungszeitraums im Portalbereich ihre Adresse für die Übersendung des Gewinns angeben, werden disqualifiziert und Tellja wird einen neuen Gewinner auslosen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Neben einer Empfehlung kann jedermann kostenlos per ausreichend frankierter Postkarte unter Angabe des Vor- und Nachnamens sowie der Postadresse mit dem Stichwort „Freundschaftswerbung Gewinnspiel unter [Angabe der Webseite des Gewinnspiels]“ an die Tellja GmbH, Solmsstr.12, 60486 Frankfurt am Main am jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen. Empfehler, die an der Gratisverlosung nicht teilnehmen wollen, können der Einbeziehung in die Gratisverlosung per E-Mail an mucho.de@tellja.ch widersprechen. 5. Leistungen und Verantwortungsbereich von Tellja 5.1 Tellja stellt das Tellja-System auf einem an das World Wide Web (www) angebundenen Internet-Server zur Nutzung im Online-Zugriff bereit. Übergabepunkt für die Leistungen von Tellja ist die Schnittstelle zwischen dem Internet-Server von Tellja und dem öffentlichem Datennetz (World Wide Web). Soweit Tellja die Nutzung des Tellja-Systems im Rahmen des sozialen Netzwerks Facebook und/oder mittels WhatsApp ermöglicht, ist Tellja für Inhalte und Verfügbarkeit der Features und Funktionalitäten, die von Facebook und WhatsApp bereitgestellt oder über Facebook oder WhatsApp ausgeführt werden oder mit dem Tellja-System interagieren, nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der Dialoge von Facebook. Tellja ist auch nicht für sonstige Massnahmen von Facebook und WhatsApp verantwortlich, die sich auf das Tellja-System und die Leistungen von Tellja auswirken, z. B. Beschränkungen in den Nutzungsbedingungen, Sperren seitens Facebook oder WhatsApp. Auf Features, Funktionalitäten, Massnahmen und Verfügbarkeit von Facebook und WhatsApp hat Tellja keinen Einfluss. Änderungen der Features oder Funktionalitäten oder andere Massnahmen von Facebook und WhatsApp können daher die Leistungen von Tellja beeinflussen, beschränken oder ausschliessen. Ansprüche gegen Tellja bestehen in diesen Fällen nicht. 5.2 Tellja trifft die erforderlichen und nach dem anerkannten Stand der Technik üblichen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Massnahmen zum Schutz des Tellja-Systems gegen unbefugten Zugang, Viren und sonstige Malware. 5.3 Für das ordnungsgemässe Funktionieren der Einrichtungen des Empfehlers oder des World Wide Web, einschliesslich der ordnungsgemässen Zustellung von per E-Mail und WhatsApp Messages versandten Empfehlungen, ist Tellja nicht verantwortlich. 5.4 Tellja verwaltet, überwacht und protokolliert die Empfehlungen des Empfehlers anhand des jeder Empfehlung zugeteilten einmaligen Empfehlungscodes im Tellja-System („Salestracking-Code“). Tellja stellt im Empfehlerbereich in einem zu Gunsten des jeweils registrierten Empfehlers durch Passwort und User ID des Empfehlers geschützten Bereich die Tracking-Daten, d.h. den Status der Empfehlung zur Einsicht durch den Empfehler zur Verfügung. 5.5 Tellja leistet darüber hinaus während Telljas allgemeiner Geschäftszeiten (Mo – Fr, 9.00 – 18.00 Uhr, mit Ausnahme in Hessen/Deutschland geltender Feiertage, Heiligabend und Silvester) Customer-Support durch Beantwortung von Anfragen von Empfehlern zur Nutzung des Tellja-Systems per Telefon und E-Mail. 5.6 Tellja behält sich Änderungen des Tellja-Systems für die Zukunft vor. Dies gilt insbesondere, soweit die Änderung darauf beruht, dass Tellja verpflichtet ist, rechtliche Vorgaben umzusetzen oder die Leistungsänderung nur zu unwesentlichen Beeinträchtigungen für den Empfehler führt. Zu einer Änderung des Tellja-System ist Tellja auch berechtigt, wenn Tellja das Tellja-System an geänderte Vorgaben oder Bedingungen von Facebook oder WhatsApp anpassen muss. 5.7 Tellja ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte innerhalb der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland als Erfüllungsgehilfen einzusetzen, insbesondere technische und Logistikdienstleister. 6. Abgabe von Empfehlungen 6.1 Der Empfehler kann über das Widget von Tellja Empfehlungen zum Erwerb von zur Empfehlung freigegebenen bestimmten Produkten oder Leistungen an ihm persönlich bekannte Empfänger abgeben. Hierzu führt er den im Widget vorgesehenen Versendungsprozess von Tellja durch, mit dessen vollständigem Abschluss die Empfehlung per E-Mail oder WhatsApp Message an den Empfänger versendet wird. Sofern im Widget nicht anders angegeben haben Empfehlungen eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen nach Versand seitens des Empfehlers. Wird innerhalb dieses Zeitraums die Bestellung nicht ausgelöst, verfällt die Empfehlung. 6.2 Empfänger der Empfehlung muss stets eine andere natürliche Person sein. Eigenempfehlungen sind nicht zulässig. 6.3 Der Empfehler ist verpflichtet, vor Versendung einer Empfehlung sicherzustellen, dass der Adressat der Empfehlung mit deren Empfang per E-Mail bzw. WhatsApp Message einverstanden ist. Erforderlich ist eine ausdrückliche vorherige Einwilligung des Adressaten der E-Mail bzw. WhatsApp Message. Das Vorliegen der vorherigen Einwilligung in den Empfang der Empfehlungs-E-Mail/ bzw. WhatsApp Message muss der Empfehler Tellja auf Verlangen nachweisen können. Tellja weist darauf hin, dass die Versendung unerwünschter Werbung mittels elektronischer Kommunikation („SPAM“) rechtlich nicht zulässig und daher im Rahmen des vorliegenden Vertrags dem Empfehler untersagt ist. 6.4 Der Empfehler ist verpflichtet, Empfehlungen mit den Angaben abzugeben, die erforderlich sind, damit der Empfänger den Empfehler als Absender der Empfehlung eindeutig identifizieren kann. 6.5 Die E-Mail enthält folgende Standardinhalte: (1) Informationen zum empfohlenen Produkt bzw. zur empfohlenen Leistungen, einschliesslich eines Links auf die Website des Werbetreibenden und (2) Hinweise an den Empfänger hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und zur Nutzung seiner Daten. Darüber hinaus kann der Empfehler noch eine persönliche Nachricht an den Empfänger der Empfehlung aufnehmen. Im Falle von WhatsApp Messages können der im Widget angezeigte Empfehlungs-Link und eine ergänzende persönliche Nachricht im Rahmen der WhatsApp Anwendung an den Empfänger der Empfehlung aufgenommen werden. 6.6 Der Empfehler wird darauf hingewiesen, dass er beim Ausfüllen der Angaben im Widget (insbesondere der Absender- und Adressatendaten) sorgfältig vorgehen muss. Fehlerhafte Eingaben können dazu führen, dass die Empfehlung nicht an den Empfänger versendet werden kann oder dem Empfehler nicht mehr zuzuordnen ist. Fehlerhaftes Ausfüllen der Datenfelder geht zu Lasten des Empfehlers. 7. Registrierung des Empfehlers; Nutzung des Empfehlerportals der Tellja 7.1 Nach Absenden der ersten Empfehlung erhält der Empfehler von Tellja eine E-Mail mit Zugangsinformationen zum Bereich „Registrierte Mitglieder“ des Empfehlerportals im Internet, über das Empfehlungen verwaltet werden. Der Empfehler kann über das Empfehlerportal seine persönlichen Daten überprüfen, ändern und löschen, von Tellja bereitgestellte Statistiken einsehen, Empfehlungen verwalten und neue Empfehlungen aussprechen. Der Empfehler muss sich im Empfehlerportal mit den dort vorgesehenen Pflichtangaben (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, , inländische Bankverbindung für Geldprämien) registrieren, damit Tellja im Falle einer erfolgreichen Empfehlung die Prämien leisten kann (siehe Ziffer 13 unten). 7.2 Jeder Empfehler darf sich nur einmal im Empfehlerportal anmelden. Die Nutzungsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar. 8. Rechte am Tellja-System und den von Tellja oder Dritten eingestellten Inhalten, Nutzungsgestattung, Geheimhaltung 8.1 Das Tellja-System und alle von Tellja zur Verfügung gestellten Inhalte sind unabhängig von der Art ihrer Zurverfügungstellung geschützt, insbesondere urheberrechtlich. Alle Rechte am Tellja-System und den von Tellja oder Dritten zur Verfügung gestellten Inhalten verbleiben bei Tellja bzw. den Dritten und ihren jeweiligen Lizenzgebern. Tellja gestattet dem Empfehler, das Tellja-System und die zur Verfügung gestellten Verwaltungsfunktionen und Inhalte im Rahmen des Vertragszwecks bestimmungsgemäss zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet mit Vertragsbeendigung. Weitergehende Rechte werden dem Empfehler nicht eingeräumt. Der Empfehler ist insbesondere nicht berechtigt, das Tellja-System oder Teile davon sowie die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht der bestimmungsgemässen Nutzung des Tellja-Systems entspricht. 8.2 Der Empfehler ist verpflichtet, die ihm zugänglich gemachten Teile des Tellja-Systems und sonstigen Inhalte geheimzuhalten, nur zur Vertragsdurchführung zu nutzen und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn Tellja die Offenlegung gestattet hat oder die betroffenen Teile des Tellja-Systems oder sonstigen Inhalte vor Offenlegung bereits offenkundig sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende des Vertrags hinaus weiter, solange die Informationen geheim sind. 9. Allgemeine Pflichten des Empfehlers 9.1 Der Empfehler ist verpflichtet, das Tellja-System nur vertragsgemäss zu nutzen. Er hat alle im Widget von Tellja geforderten und als zwingend gekennzeichneten, zur Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäss zu machen. Eine anonyme Nutzung des Tellja-Systems oder die Verwendung von Pseudonymen ist nicht gestattet. Änderungen seiner Personalien oder anderer zwingender Angaben, die für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind, hat der Empfehler unaufgefordert und unverzüglich im Empfehlerportal zu ändern oder Tellja per E-Mail an mucho.de@tellja.ch mitzuteilen. 9.2 Sofern der Neukunde oder ein Dritter Prämienempfänger sein soll, hat der Empfehler dessen Einwilligung zur Abfrage der für die Leistung der Prämien erforderlichen Daten (Vor- und Zuname, Bankverbindung bzw. Lieferanschrift) durch Tellja einzuholen. 9.3 Von Tellja zugeteilte Passwörter und andere Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nur für die vertragsgemässe Nutzung der Leistungen von Tellja zu verwenden und gegen Kenntnisnahme und Nutzung durch Unbefugte angemessen zu schützen. Eine Weitergabe oder ein Zugänglichmachen der Passwörter oder Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Mit der Registrierung sind von Tellja zugeteilte Passwörter unverzüglich durch ein vom Empfehler selbst gewähltes sicheres Passwort zu ersetzen, um den Zugang zu seinem Bereich zu schützen. Das Passwort soll aus mindestens 10 Zeichen bestehen, Grossbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten. Es sollte regelmässig (mindestens alle 3 Monate) geändert werden, um die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten. Stellt der Empfehler fest oder hat er Anhaltspunkte dafür, dass Passwörter Unbefugten zugänglich geworden sind, informiert er Tellja unverzüglich. Tellja wird in diesem Fall unverzüglich ein neues Passwort mitteilen. 9.4 Der Empfehler ist für die unbefugte Nutzung des Tellja-Systems mittels seines Passworts verantwortlich, es sei denn, er legt dar, dass er dieses vertragsgemäss gegen unbefugte Nutzung gesichert hat. 9.5 Der Empfehler darf von Tellja eingerichtete Sicherheitsmassnahmen nicht umgehen oder ausschalten, Inhalte von Tellja nicht verändern oder das Tellja-System mit anderen Inhalten, Websites oder Diensten verbinden, soweit dies nicht ausdrücklich im Rahmen der bestimmungsgemässen Nutzung des Tellja-Systems gestattet ist. Stellt der Empfehler Störungen des Tellja-Systems fest, wird er Tellja per E-Mail unverzüglich informieren. 9.6 Der Empfehler hat dafür zu sorgen, dass seine technische Infrastruktur angemessen gegen unbefugte Nutzung, Virenbefall und fehlerhaften Betrieb gesichert ist und von ihr keine Gefahren für die technischen Einrichtungen von Tellja ausgehen. 9.7 Tellja weist darauf hin, dass die Nutzung des Tellja-Systems aus dem sozialen Netzwerk Facebook und/oder WhatsApp heraus den jeweils gültigen Nutzungs-, Geschäfts- und sonstigen Bedingungen und Richtlinien von Facebook und/oder WhatsApp unterliegt, auf deren Inhalt Tellja keinen Einfluss hat. 10. Unzulässige Nutzungen des Tellja-Systems, Missbrauchsverbot 10.1 Der Empfehler darf das Tellja-System nur gemäss dem geltenden Recht und gemäss diesen Vertragsbedingungen im Rahmen des Vertragszwecks nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, · das Tellja-System nicht für eigene Werbung und kommerzielle Angebote oder für rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu nutzen, · keine Veränderung von Inhalten von Tellja oder Dritter, einschliesslich der Informationen des Werbetreibenden zu den empfohlenen Produkten oder Leistungen, Urheberrechtsvermerken oder Verfasserhinweisen vorzunehmen (gestattet ist jedoch die Aufnahme eigener zusätzlicher Informationen im Rahmen der persönlichen Nachricht des Empfehlers an den Adressaten der E-Mail oder WhatsApp Message), · keine Links zu Seiten oder Inhalten ausserhalb des Tellja-Systems einzustellen, · keine Handlungen vorzunehmen, die einer normalen privaten Nutzung des Tellja-Systems zuwiderlaufen. 10.2 Der Empfehler darf das Tellja-System nicht für die Vermittlung von Neukundenverträgen mittels rechtswidriger oder vertragswidriger Methoden nutzen, insbesondere durch Täuschung, Irreführung, Zwang oder Drohung gegenüber Empfängern der Empfehlung, einschliesslich der Verschleierung des Umstandes, dass der Empfehler für erfolgreiche Empfehlungen eine Prämie erhält. 10.3 Die Abgabe von Eigenempfehlungen (z. B. an eine andere E-Mail-Adresse des Empfehlers) ist unzulässig. 10.4 Das Vortäuschen von Neukundenverträgen oder von erfolgreichen Empfehlungen, z. B. durch Verwendung falscher Daten, unberechtigte Verwendung fremder Daten oder technische Manipulation des Tellja-Systems ist ebenfalls unzulässig. 11. Folgen von Pflichtverletzungen des Empfehlers oder unzulässigen Nutzungen 11.1 Im Falle einer vertragswidrigen Nutzung des Tellja-Systems durch den Empfehler ist Tellja berechtigt, den Empfehler von der weiteren Nutzung des Tellja-Systems auszuschliessen und seinen Zugang dazu zu sperren. Der Empfehler wird über die Sperrung seines Nutzer-Accounts mittels E-Mail informiert. Er hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Bereits abgegebene Empfehlungen wickelt Tellja im Übrigen vertragsgemäss ab, einschliesslich der Ausschüttung etwa fälliger Prämien, soweit der Empfehler der Verwendung seiner Daten nicht widersprochen hat. 11.2 Weitergehende Rechte von Tellja, insbesondere Kündigungsrechte und Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt. 12. Leistungsunterbrechungen 12.1 Tellja ist berechtigt, ihre Leistungen zu unterbrechen, wenn · dringende Arbeiten am Tellja-System vorzunehmen sind, die ohne eine Unterbrechung der Leistungen nicht durchgeführt werden können und die Unterbrechung von unerheblicher Dauer ist; oder · wenn eine Unterbrechung allgemein aus Gründen notwendig wird, welche Tellja nicht zu vertreten hat; oder · Tellja verpflichtet ist, eine die Leistungserbringung unzulässig oder unmöglich machende Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zu befolgen; oder · der begründete Verdacht besteht, dass von den Einrichtungen des Empfehlers oder der Nutzung des Tellja-Systems durch den Empfehler die Gefahr von Schäden für Tellja oder Dritte ausgeht oder droht. Hierzu gehört auch die Gefahr der Verbreitung von Viren oder der Überlastung des Netzes durch vertragswidrige Nutzung; oder · der Empfehler vertragliche Pflichten in erheblicher Weise verletzt; oder · im Falle der Bereitstellung einer Nutzungsmöglichkeit des Tellja-Systems über Facebook oder WhatsApp der Betreiber von Facebook bzw. WhatsApp die weitere Nutzung von Facebook bzw. WhatsApp oder Features von Facebook bzw. WhatsApp für das Empfehlungsmarketing durch Tellja untersagt. 12.2 Tellja wird den Empfehler nach Möglichkeit im Voraus, sonst unverzüglich nachträglich über die voraussichtliche Dauer der Leistungsunterbrechung im Rahmen des Empfehlerportals benachrichtigen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. 12.3 Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. 13. Prämien, Ausschüttung 13.1 Der Empfehler erhält für eine erfolgreiche Empfehlung die im Widget des Tellja-Systems angezeigte Prämie. Die Prämie ist erfolgsabhängig. Weitere Beträge zahlt Tellja nicht. 13.2 Eine erfolgreiche Empfehlung ist eine Empfehlung, die ein Empfehler für auf der Website des Werbetreibenden zur Empfehlung freigegebene bestimmte Produkte oder Dienstleistungen mittels des Tellja-Systems an einen Empfänger versendet und die zum Abschluss eines vergütungspflichtigen Vertrags zwischen dem Werbetreibenden und dem Empfehlungsempfänger über das von ihm konkret empfohlene Produkt bzw. die von ihm konkret empfohlene Dienstleistung führt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (1) Der Empfehlungsempfänger ist eine natürliche Person und Neukunde des Werbetreibenden, (2) die Bestellung erfolgt online binnen 30 Kalendertagen nach Versand der Empfehlungs-E-Mail oder WhatsApp Message direkt im Anschluss an das Anklicken des in der Empfehlungs-E-Mail bzw. WhatsApp Message enthaltenen Links, (3) der Neukundenvertrag kommt innerhalb von 365 Kalendertagen nach Versenden der Empfehlung auf elektronischem Weg (online-Erwerb) zustande, (4) der Neukunde übt nicht in den 120 Tagen nach Vertragsschluss ein Widerrufs- oder Rückgaberecht aus, (5) das bestellte Produkt bzw. die bestellte Leistung ist beim Neukunden aktiviert, und (6) die Ursächlichkeit der Empfehlung für den Abschluss des Neukundenvertrages ist über den von Tellja beim Empfehlungsempfänger gesetzten Cookie sowie im Falle der Abgabe von Empfehlungen über Facebook durch eine von Facebook vergebene eindeutige Zuordnungs-ID nachvollziehbar. Neukunde ist ein Erwerber von empfohlenen Produkten oder Leistungen, der in den zwölf Monaten, die dem Abschluss des Neukundenvertrags vorausgehen, keine Vertragsbeziehung mit dem Werbetreibenden betreffend die empfohlenen Produkte oder Leistungen hatte und nicht mit dem Empfehler identisch ist. Zu der Voraussetzung (6) weist Tellja den Empfehler ausdrücklich darauf hin, dass Empfänger von E-Mails die Cookie-Funktion in ihrem System deaktivieren und damit ein Tracking der Empfehlung unmöglich machen können. In diesem Fall entsteht kein Prämienanspruch des Empfehlers, da Tellja nicht mit eigenen Mitteln den Erfolg der Empfehlung nachvollziehen kann. Der Empfehler wird darauf hingewiesen, dass er sicherzustellen hat, dass der Empfänger die Cookie-Funktion in seinem System nicht deaktiviert. Weiter weist Tellja darauf hin, dass bei Abgabe von Empfehlungen über Facebook eine Zuordnung des Neukundenvertrags zum Empfehler durch Tellja nur möglich ist, wenn Facebook eine eindeutige Zuordnungs-ID an Tellja übergibt. Ist dies nicht der Fall, entsteht kein Prämienanspruch des Empfehlers, da Tellja nicht mit eigenen Mitteln den Erfolg der Empfehlung nachvollziehen kann. Tellja hat keinen Einfluss darauf, ob Facebook Zuordnungs-IDs übergibt, dies entscheidet allein Facebook. Bei Empfehlungen über WhatsApp ist der Erfolg der Empfehlung nur möglich, wenn der Empfänger der Empfehlung über den in der WhatsApp Message übermittelten Link die Online Anzeige der Empfehlungs-E-Mail aufruft und über den dort enthaltenen Link eine Bestellung auslöst. 13.3 Vermittlungsaktivitäten in Bezug auf Neukundenverträge, die gegen die Missbrauchsverbote in Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen verstossen, können nicht zu erfolgreichen Empfehlungen führen und begründen keinen Anspruch auf Prämien. 13.4 Tellja informiert den Empfehler monatlich im Nachhinein durch Eintrag im Tellja-System über den von Tellja getrackten Status seiner Empfehlungen, insbesondere auch darüber, ob Empfehlungen erfolgreich waren oder nicht. 13.5 Prämien für erfolgreiche Empfehlungen leistet Tellja in dem Monat, der auf die Bestätigung der erfolgreichen Empfehlung durch den Werbetreibenden folgt. Die Bestätigung erfolgt in der Regel 6 – 8 Wochen nach Freigabe der Empfehlung durch den Werbetreibenden. 13.6 Aufgrund des Umstandes, dass Tellja derzeit die Prämien aus Deutschland in Euro überweist, kann es zu leichten Rundungsdifferenzen zum kommunizierten CHF-Betrag der Prämie kommen. Solange eine SEPA Überweisung auf das vom Empfehler genannte Überweisungskonto möglich ist, wird ein Betrag mindestens in der Höhe des kommunizierten CHF-Betrags gutgeschrieben. Sofern jedoch eine SEPA Überweisung nicht möglich ist, können zusätzliche Bankgebühren anfallen, weshalb der effektiv auf dem vom Empfänger genannten Überweisungskonto gutgeschriebene Betrag in CHF unter dem kommunizierten CHF-Betrag der Prämie liegen kann. 14. Laufzeit und Beendigung des Vertrags 14.1 Der Vertrag tritt mit Absenden der ersten Empfehlung durch den Empfehler in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei ordentlich mit einer Frist von drei (3) Werktagen gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können schriftlich oder in per E-Mail erklärt werden. Kündigungen des Empfehler per E-Mail sind an folgende E-Mail-Adresse von Tellja zu richten: mucho.de@tellja.ch. Kündigungen von Tellja werden an die vom Empfehler zuletzt im Portal angegebene E-Mail-Adresse gerichtet. Hat der Empfehler sich nicht registriert, kann Tellja für die Kündigung auch die E-Mail-Adresse nutzen, die der Empfehler als Absender von Empfehlungen genutzt hat. 14.2 Tellja deaktiviert und löscht den besonderen Portalbereich des Empfehlers und sperrt den Zugang des Empfehlers zum Tellja-System nach vollständiger Abwicklung des Vertrags, soweit der Empfehler nicht eine frühere Deaktivierung und Löschung bzw. Sperrung seiner Daten verlangt. 15. Datenschutz, Abgabe von Empfehlungen 15.1 Es gelten die Datenschutzhinweise von Tellja, die unter folgendem Link abrufbar sind: Datenschutzerklärung der Tellja GmbH. 16. Haftung von Tellja 16.1 Tellja haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden und gemäss Produkthaftungsgesetz. Beim Einsatz von Hilfspersonen haftet Tellja bei Vorsatz. 16.2 Im Übrigen ist die Haftung von Tellja – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 16.3 Facebook ist kein Erfüllungsgehilfe von Tellja. Tellja haftet nicht für Massnahmen und Entscheidungen von Facebook. 16.4 WhatsApp ist kein Erfüllungsgehilfe von Tellja. Tellja haftet nicht für Massnahmen und Entscheidungen von WhatsApp. 17. Schlussbestimmungen 17.1 Der Empfehler ist nicht berechtigt, mit Tellja geschlossene Verträge insgesamt oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst ohne Zustimmung von Tellja ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. 17.2 Änderungen dieser Vertragsbedingungen kann Tellja jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vornehmen. Tellja wird dem Empfehler die Änderungen vier Wochen vor deren Inkrafttreten ankündigen. Stimmt der Empfehler den Änderungen nicht zu, kann er diesen Vertrag mit einer Frist von drei (3) Werktagen schriftlich oder in Textform per E-Mail an mucho.de@tellja.ch kündigen. 17.3 Sollten eine oder sollten mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch im Zweifel die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Die Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. 17.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zürich. |